Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen gelten für jeden Geschäftsverkehr mit uns, auch wenn sie nicht jeweils zum Gegenstand einzelner Geschäfte gemacht werden. Das gilt nur dann nicht, wenn schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB eines Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Geschäftsbedingungen eines Kunden Lieferungen an ihn vorbehaltlos ausführen.
Die AGB gelten für sämtliche Waren, die der Kunde im Rahmen der Belieferung durch uns bezieht. Dies umfasst auch von uns verwendete Gebindearten und Transporthilfsmittel.
II. Lieferbedingungen, Lieferhemmnisse, höhere Gewalt
Der Versand von Waren geschieht auf Gefahr des Kunden; es sei denn, der Transport erfolgt mit unseren eigenen Fahrzeugen. Die Gefahr geht mit Abschluss des Ladevorgangs über. Teillieferungen behalten wir uns vor.
Die Lieferverpflichtungen der Brauerei stehen unter dem Vorbehalt der vollständigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung, es sei denn, die unvollständige oder verspätete Selbstbelieferung ist durch die Brauerei zu vertreten.
Lieferhemmnisse wegen höherer Gewalt oder aufgrund von unvorhergesehenen oder von der Brauerei nicht zu vertretenden Ereignissen, wie etwa Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Pandemien und Epidemien, nachträglicher Wegfall von Ausfuhr- und Einfuhrmöglichkeiten, Unruhen, kriegerische oder terroristische Akte und Blockaden von Beförderungswegen entbinden die Brauerei für die Dauer und im Umfang der Lieferhemmnisse von der Verpflichtung, vereinbarte Lieferzeiten oder Lieferumfänge einzuhalten.
Soweit möglich, wird die Brauerei den Kunden über den Grund, den voraussichtlichen Umfang und die voraussichtliche Dauer des Lieferhemmnisses in Kenntnis setzen. In diesen Fällen ist die Brauerei berechtigt, den Lieferumfang und/oder den Lieferzeitpunkt anzupassen.
Beruht das Lieferhemmnis auf einer unvollständigen oder verspäteten Selbstbelieferung oder kann das Lieferhemmnis bzw. deren Auswirkungen auf absehbare Zeit nicht behoben werden und hat die Brauerei den Grund des Lieferhemmnisses nicht zu vertreten, steht beiden Parteien das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu.
III. Qualität
Die Brauerei stellt ihre Produkte unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften her.
Der Kunde hat die Ware nach Erhalt ordnungsgemäß – insbesondere kühl, frostsicher, sonnen- und lichtgeschützt – zu lagern und zu transportieren.
Der Kunde verpflichtet sich – sofern es sich nicht um einen Verbraucher handelt -, Fassbier gemäß den Anforderungen an eine gute Hygienepraxis und unter Einhaltung der branchenüblichen Hygieneanforderungen (siehe jeweils aktuellen Leitfaden des Deutschen Brauer-Bundes „Gute Hygienepraxis und HACCP“) auszuschenken. Das gilt insbesondere im Hinblick auf die entsprechende Instandhaltung und sachgerechte Pflege der Ausschankanlagen.
IV. Zahlungsbedingungen
Der Verkauf erfolgt zu den von uns jeweils festgesetzten Tages-Abgabepreisen zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und zwar ab Rampe. Rechnungen sind vom Kunden ohne Abzug bei Rechnungserhalt sofort fällig und zu bezahlen, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
Erteilte Kontoauszüge und sonstige Abrechnungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Datum des Kontoauszugs widerspricht. Wir werden bei Beginn der Frist schriftlich darauf hinweisen, dass Schweigen nach Fristablauf als Genehmigung gilt.
Wir sind berechtigt, Zahlungen wahlweise zur Tilgung von Warenschulden, von gewährten Krediten, von rückständigen Zinsen oder anderen Forderungen zu verwenden. Der Kunde verzichtet auf das Bestimmungsrecht nach § 366 BGB.
Bei Zahlungsverzug hat die Brauerei das Recht, weitere Lieferungen von der Bezahlung der Rückstände aus demselben Vertragsverhältnis abhängig zu machen.
V. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und etwaiger sonstiger fälliger Forderungen bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.
Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu verkaufen – solange wir nicht widersprechen. Aus Weiterverkäufen entstehende Forderungen sind mit ihrer Entstehung an uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Wir sind berechtigt, Dritten, zu dessen Namhaftmachung der Kunde verpflichtet ist, die Abtretung anzuzeigen und die abgetretene Forderung im eigenen Namen geltend zu machen.
Enthalten die Einkaufsbedingungen des Dritten eine Beschränkung der Abtretungsbefugnis oder wird die Abtretung der Forderung von einer Zustimmung abhängig gemacht, ist uns dessen Zustimmung in schriftlicher Form vor der Lieferung vorzulegen. Für den Fall, dass die Auslieferung gleichwohl erfolgt, sind wir unwiderruflich ermächtigt, die aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehende Forderung im Namen und für Rechnung des Kunden einzuziehen. Der Kunde erteilt damit zugleich dem Dritten unwiderruflich eine Zahlungsanweisung zu unseren Gunsten.
Übersteigt der realisierbare Wert einer uns übertragenen Sicherheit unsere Forderungen um mehr als 20 Prozent, werden wir auf Verlangen die darüberhinausgehenden Sicherheiten freigeben; die Auswahl bei mehreren Sicherheiten obliegt uns. Wie wir im Übrigen berechtigt sind, auf Sicherheiten ganz oder teilweise zu verzichten.
VI. Gewährleistung und Schadensersatz
Mengenmäßige Mängel sind sofort bei Empfang der Sendung, offensichtliche Qualitätsmängel innerhalb von 8 Tagen nach Empfang und nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich zu rügen. Die Gewährleistung ist zunächst auf eine Ersatzlieferung beschränkt. Wenn die Ersatzlieferung fehlschlägt, steht dem Kunden nach seiner Wahl ein Anspruch auf Herabsetzung des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu. Weitere Gewährleistungsansprüche sind abgesehen von den im folgenden Absatz genannten Fällen ausgeschlossen. Eventuelle Mängel- und/oder sonstige Gegenansprüche geben dem Kunden kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht, es sei denn, die Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
Wir haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ferner bei schuldhafter Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht. Die Höhe der Haftung ist – ausgenommen bei Vorsatz – auf den Umfang des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt. Die gesetzliche Haftung wegen eines Personenschadens wie auch die Ansprüche des Kunden aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
Für Waren, die auf Wunsch des Kunden bei Frostgefahr ausgeliefert werden, wird eine Haltbarkeitsgarantie nicht übernommen.
Werden die Produkte seitens des Kunden oder von Dritten nach der Lieferung nicht frostsicher, kühl, sonnen- und lichtgeschützt gelagert oder befördert oder die branchenüblichen Hygieneanforderungen beim Fassbierausschank nicht eigehalten (siehe Ziffer III) haftet die Brauerei für die sich hieraus ergebenden Mängel nicht. Für die Einhaltung der vorstehenden Vorgaben ist der Kunde darlegungs- und beweispflichtig.
VII. Leergut
Das gesamte Mehrweg-Leergut (Fässer, Kästen, Flaschen usw.) bleibt trotz Pfandzahlung unser Eigentum. Es ist nach der Entleerung zügig zurückzugeben; eine anderweitige Verwendung ist nicht erlaubt. Der Anspruch auf Rücknahme des Leerguts und Erstattung des Pfandes kann nach der Entleerung der Behältnisse nicht mehr abgetreten werden. Der Kunde trägt bis zur Rückgabe die Gefahr von Verlust oder Beschädigung, und zwar auch in Fällen höherer Gewalt.
Wir sind nur verpflichtet, Kästen mit den jeweils hierfür vorgesehenen und von uns ausgelieferten Flaschenarten (sog. sortiertes Mehrweg-Leergut) zurückzunehmen.
Der Kunde hat ihm abhanden gekommenes Leergut nach unserer Wahl durch gleichwertiges zu ersetzen oder den jeweiligen Wiederbeschaffungspreis abzüglich einer Pauschale von 20% zur Abgeltung „neu für alt“ zu entrichten.
VIII. Reklamegegenstände
Krüge und Gläser mit unserem Logo dürfen nicht zum Ausschank fremder Biere und alkoholfreier Getränke verwendet werden.
IX. Aufrechnung
Der Kunde kann mit eigenen Forderungen nicht aufrechnen; es sei denn, diese sind von uns unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt.
X. Datenschutz
Wir beachten beim Umgang mit personenbezogenen Daten die gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz. Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden, soweit dies für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines vertraglichen oder vertragsähnlichen Verhältnisses samt vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich oder in unserem berechtigten Interesse ist. Weitere Datenschutzhinweise insbesondere zu den Betroffenenrechten, der Beschwerdestelle und des Datenschutzbeauftragten sind gemäß Art. 13, 14 DS-GVO unter
https://www.keilerbier.de/datenschutz/ zu finden. Dieser Hinweis gilt als Benachrichtigung gemäß § 33 Abs. 1 BDSG.
XI. Verbraucherschlichtung (Hinweise nach Art. 14 Abs. 2 ODR-VO und § 36 VSBG)
Wir sind stets darum bemüht, eventuelle Streitigkeiten aus einem Vertrag einvernehmlich mit unseren Kunden zu lösen. Aus diesem Grund pflegen wir seit je her einen engen Kundenkontakt. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit. Zuständig wäre die Universalschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl (www.verbraucher-schlichter.de).
XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle gegenseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz der Gesellschaft. Dies gilt nicht, wenn es sich beim Vertragspartner um einen Verbraucher handelt.
Für die Entscheidung von Streitigkeiten, auch solchen aus Wechseln, Schecks oder sonstigen Wertpapieren, sind ausschließlich die Gerichte an unserem Sitz zuständig – die Bestimmung gilt nur für die in § 38 I ZPO genannten Personen. Darüber hinaus sind die Gerichte an unserem Sitz auch zuständig, wenn der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind zur Klageerhebung auch an anderen Gerichtsständen berechtigt.